Motorradführerschein – Möglichkeiten und Voraussetzungen
Um ein Motorrad im öffentlichen Strassenverkehr bewegen zu dürfen, braucht man einen Führerschein der entsprechenden Führerscheinkategorie. Beim Motorradführerschein gibt es 4 verschiedene Kategorien, welche sich nach der Motorisierung (Hubraum & Leistung) des Motorrads richten.
Welche Motorräder darf man mit welcher Führerscheinkategorie fahren?
Kategorie A |
Motorräder mit mindestens 35 kW (48PS) und mindestens 0.20 kW/kg Leergewicht |
Kategorie A beschränkt |
Motorräder mit maximal 35 kW (48PS) und maximal 0.20 kW/kg Leergewicht |
Kategorie A1 |
125ccm Motorräder mit maximal 11 kW (15PS) |
Kategorie A1 beschränkt |
50ccm Motorräder |
Wer einen Lernfahrausweis für welche Kategorien beantragen kann, hängt vor allem vom Alter ab.
Kategorie A offen (>35kW) |
Mindestalter 25 Jahre (oder nach 2 jährigem Besitz A beschränkt) |
Kategorie A beschränkt (<35kW) |
Mindestalter 18 Jahre |
Kategorie A1 (125er <11kW) |
Mindestalter 18 Jahre |
Kategorie A1 beschränkt (50er) |
Mindestalter 16 Jahre |
Der Weg zum Führerschein
Um einen Lernfahrausweis beantragen zu können, muss eine Theorieprüfung absolviert werden, sofern diese nicht schon für eine andere Führerscheinkategorie (Auto etc.) gemacht wurde.
Mit dem Lernfahrausweis können Sie direkt, ohne Begleitung, selbstständig im Strassenverkehr fahren.
Einzig ein L-Schild muss gut sichtbar am Motorrad befestigt sein. Gerne montieren wir Ihnen ein solches Schild beim Kauf eines Occasion Motorrad bei uns im Motorradhandel.
Nach Erhalt des Lernfahrausweises muss innerhalb von 4 Monaten einen Grundkurs absolviert werden. Durchgeführt wird dieser Kurs von einer Fahrschule. Der Kurs umfasst 3 Teile à 4 Stunden für die Kategorien A & A beschränkt und 2 Teile a 4 Stunden für die Kategorien A1 & A1 beschränkt. Nach Absolvierung des Grundkurses wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert. Innerhalb dieser Frist muss die praktische Prüfung bewältigt werden.
Vor der praktischen Prüfung muss ein Verkehrskundekurs bei einer Fahrschule besucht werden, sofern dieser nicht bereits für eine andere Kategorie absolviert wurde.
Sie haben bereits einen Führerschein
Kategorie B (Auto):
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Für die Kategorie A1 entfallen die theoretische & praktische Prüfung, sowie der Verkehrskundeunterricht.
Sie müssen nur den Grundkurs (8std.) absolvieren. -
Für die Kategorie A und A beschränkt entfallen die theoretische Prüfung und der Verkehrskundeunterricht.
Sie müssen nur den Grundkurs (12std.) und die praktische Prüfung absolvieren.
Kategorie A1(125er):
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Für die Kategorie A und A beschränkt entfällt die theoretische Prüfung, sowie der Verkehrskundeunterricht und einen Teil des Grundkurses.
Sie müssen nur den restlichen Grundkurs (6std.) und die praktische Prüfung absolvieren.
Kategorie A1 beschränkt (50er):
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Bei Erreichen des 18. Lebensjahres erhalten Sie die Kategorie A1 (125er)
Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug (in Kraft seit 01.06.2017)
Kategorie A offen (>35kW):
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Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW und zwei Sitzplätzen
Kategorie A beschränkt (<35kW)
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Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und zwei Sitzplätzen
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Verhältnis Motorleistung/Leergewicht von höchstens 0.20 kW/kg
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Ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1
Somit kann wieder mit allen Motorrädern eine Motorradprüfung absolviert werden, welche zwei Sitzplätze haben.